Rechtsprechung
   BAG, 22.08.2007 - 4 AZN 1225/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5305
BAG, 22.08.2007 - 4 AZN 1225/06 (https://dejure.org/2007,5305)
BAG, Entscheidung vom 22.08.2007 - 4 AZN 1225/06 (https://dejure.org/2007,5305)
BAG, Entscheidung vom 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 (https://dejure.org/2007,5305)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters an der Unterschriftsleistung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersetzung der Unterschrift eines ehrenamtlichen Richters formell ordnungsgemäß und verfahrensrechtlich statthaft durch einen Verhinderungsvermerk - Anforderungen an einen formell ordnungsgemäßen Verhinderungsvermerk - Darstellungsanforderungen hinsichtlich der Rüge der ...

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 69; ; ArbGG § 72a; ; ArbGG § 72b; ; ZPO § 315 Abs. 1; ; ZPO § 525

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsgerichtliches Verfahren - Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters an der Unterschriftsleistung; Bedeutung der Fünf-Monats-Frist (§ 72b ArbGG ); Anforderungen an den Verhinderungsvermerk

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 672 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Brandenburg, 29.06.2006 - 3 Sa 640/05
    Auszug aus BAG, 22.08.2007 - 4 AZN 1225/06
    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 29. Juni 2006 - 3 Sa 640/05 - wird zurückgewiesen.

    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 29. Juni 2006 - 3 Sa 640/05 - wird als unzulässig verworfen.

  • BAG, 17.08.1999 - 3 AZR 526/97

    Verspätete Urteilsabsetzung - Unterschriftsersetzung durch Verhinderungsvermerk

    Auszug aus BAG, 22.08.2007 - 4 AZN 1225/06
    Die auf diese Weise ersetzte Unterschrift eines Richters erfüllt das gesetzliche Unterschriftserfordernis (vgl. auch BAG 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 - AP ZPO § 551 Nr. 51 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 2).

    In seinem Urteil vom 17. August 1999 (- 3 AZR 526/97 - AP ZPO § 551 Nr. 51 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 2) hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts zwar darauf erkannt, etwas anderes gelte, wenn bei Richtigkeit des Vorbringens des Rechtsbehelfsführers aufgrund sonstiger Umstände des Einzelfalls davon ausgegangen werden müsse, dass der Rechtsbegriff der Verhinderung verkannt worden ist.

  • BGH, 14.11.1978 - 1 StR 448/78

    Erfordernis der vollständigen Unterzeichnung eines Urteils - Auswirkung bei wegen

    Auszug aus BAG, 22.08.2007 - 4 AZN 1225/06
    Es kann dahinstehen, inwieweit die vom Bundesgerichtshof in Strafsachen angestellte Erwägung, eine Verhinderung sei auch dann nicht anzunehmen, wenn es dem Vorsitzenden möglich gewesen wäre, für das Zustandekommen eines vollständig unterzeichneten Urteils Sorge zu tragen (14. November 1978 - 1 StR 448/78 - BGHSt 28, 194 = NJW 1979, 663), auf die ganz anderen Verhältnisse des arbeitsgerichtlichen Verfahrens zweiter Instanz übertragbar ist.
  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABN 1/05

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Gehörsverletzung

    Auszug aus BAG, 22.08.2007 - 4 AZN 1225/06
    Die Gerichte müssen nicht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich behandeln (BAG 22. März 2005 - 1 ABN 1/05 - BAGE 114, 157, 160 f.).
  • BGH, 12.01.1961 - II ZR 149/60

    Setzen notwendiger Unterschriften unter ein Urteil - Angabe der Tatsache einer

    Auszug aus BAG, 22.08.2007 - 4 AZN 1225/06
    Diese Voraussetzung ist jedenfalls dann erfüllt, wenn der Vermerk mit dem Wort "zugleich" beginnt und sich unter der Unterschrift des Vorsitzenden befindet (BGH 30. Januar 1984 - II ZR 159/83 - VersR 1984, 287; 12. Januar 1961 - II ZR 149/60 - VersR 1961, 310; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 65. Aufl. § 315 Rn. 5; Zöller/ Vollkommer aaO; Reichold in Thomas/Putzo aaO; Musielak aaO; Hk-ZPO/Saenger aaO).
  • BGH, 10.05.1994 - X ZB 7/93

    "Spinnmaschine"; Ersetzung der Unterschrift eines verhinderten Mitgliedes der

    Auszug aus BAG, 22.08.2007 - 4 AZN 1225/06
    b) Ein Verhinderungsvermerk ist formell ordnungsgemäß, wenn er die Tatsache der Verhinderung und deren Grund angibt, ohne dass dabei detaillierte Angaben erforderlich sind (Zöller/Vollkommer ZPO 26. Aufl. § 315 Rn. 1; Reichold in Thomas/Putzo ZPO 28. Aufl. § 315 Rn. 1; Musielak ZPO 5. Aufl. § 315 Rn. 7; Hk-ZPO/Saenger 2. Aufl. § 315 Rn. 6; vgl. auch BGH 10. Mai 1994 - X ZB 7/93 - NJW-RR 1994, 1406, 1407 = MDR 1994, 1239).
  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06

    Grundsatzbeschwerde

    Auszug aus BAG, 22.08.2007 - 4 AZN 1225/06
    Da es bei der Bewertung der Androhung einer Krankschreibung wie stets bei der Einschätzung, ob ein wichtiger Grund iSd. § 626 BGB vorliegt, auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, können die maßgeblichen Fragen nicht allgemeingültig in die eine oder andere Richtung, sondern nur im Sinne eines "Es kommt darauf an" oder "Kann sein" beantwortet werden, was für eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht ausreicht (vgl. BAG 23. Januar 2007 - 9 AZN 792/06 - AP ArbGG 1979 § 72a Grundsatz Nr. 66 = NJW 2007, 1165), weil eine solche Antwort keine weiterführende Klarstellung bringen kann.
  • BGH, 30.01.1984 - II ZR 159/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BAG, 22.08.2007 - 4 AZN 1225/06
    Diese Voraussetzung ist jedenfalls dann erfüllt, wenn der Vermerk mit dem Wort "zugleich" beginnt und sich unter der Unterschrift des Vorsitzenden befindet (BGH 30. Januar 1984 - II ZR 159/83 - VersR 1984, 287; 12. Januar 1961 - II ZR 149/60 - VersR 1961, 310; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 65. Aufl. § 315 Rn. 5; Zöller/ Vollkommer aaO; Reichold in Thomas/Putzo aaO; Musielak aaO; Hk-ZPO/Saenger aaO).
  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 949/02

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BAG, 22.08.2007 - 4 AZN 1225/06
    Hierfür bedarf es vielmehr besonderer Umstände (BVerfG 8. Oktober 2003 - 2 BvR 949/02 - EzA GG Art. 103 Nr. 5).
  • BAG, 24.06.2009 - 7 ABN 12/09

    Urteil - Verhinderung - sofortige Beschwerde

    Die auf diese Weise wirksam ersetzte Unterschrift eines oder mehrerer Richter erfüllt das Unterschriftserfordernis des § 315 Abs. 1 ZPO (BAG 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - Rn. 6, AP ZPO § 315 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 72b Nr. 3; 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 - zu II 1 der Gründe, AP ZPO § 551 Nr. 51 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 2).

    Ein Verhinderungsvermerk ist formell ordnungsgemäß, wenn er die Tatsache der Verhinderung und deren Grund angibt, ohne dass dabei detaillierte Angaben erforderlich sind (BAG 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - Rn. 7, AP ZPO § 315 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 72b Nr. 3).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht ist die inhaltliche Nachprüfung eines formell ordnungsgemäßen Verhinderungsvermerks regelmäßig verwehrt, wenn er einen Verhinderungsgrund enthält, der an sich geeignet ist, den Richter von der Unterschriftsleistung abzuhalten (zur Revision: BAG 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - Rn. 9, aaO.; 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 - zu II 2 a der Gründe, AP ZPO § 551 Nr. 51 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 2).

    Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse zu dem Zeitpunkt, in dem ein unterschriftsreifer Entscheidungsentwurf vorliegt (BAG 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - Rn. 10, AP ZPO § 315 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 72b Nr. 3).

    Es kann dahinstehen, ob ein ehrenamtlicher Richter bereits bei einer Ortsabwesenheit von einer Woche (BVerwG 9. Juli 2008 - 6 PB 17.08 - Rn. 6, NJW 2008, 3450) oder erst bei Überschreiten eines Zeitraums von mehr als 14 Tagen (BAG 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - Rn. 10, AP ZPO § 315 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 72b Nr. 3) an der Unterzeichnung des Entscheidungsentwurfs gehindert ist.

  • BVerwG, 09.07.2008 - 6 PB 17.08

    Abfassung des zweitinstanzlichen Beschlusses; Unterschrift der ehrenamtlichen

    Die auf diese Weise ersetzte Unterschrift eines Richters erfüllt das gesetzliche Unterschriftserfordernis (vgl. BAG, Urteil vom 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 - AP Nr. 51 zu § 551 ZPO Bl. 478 und Beschluss vom 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - juris Rn. 6).

    Ein Verhinderungsvermerk ist formell ordnungsgemäß, wenn er die Tatsache der Verhinderung und deren Grund angibt, ohne dass dabei detaillierte Angaben erforderlich sind (vgl. BAG, Beschluss vom 22. August 2007 a.a.O. Rn. 7 m.w.N.).

    Hinsichtlich der für die Annahme einer Verhinderung im Sinne von § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO mindestens erforderlichen Abwesenheitsdauer kann man sich an den Beschlussabsetzungsfristen und dem im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren gemäß § 9 Abs. 1 ArbGG geltenden Beschleunigungsgrundsatz orientieren (vgl. BAG, Urteil vom 17. August 1999 a.a.O. Bl. 478 R und Beschluss vom 22. August 2007 a.a.O. Rn. 9 f.).

  • BAG, 03.03.2010 - 4 AZB 23/09

    Verhinderung eines Richters an der Unterschriftsleistung - Vorliegen eines

    So reicht eine kurzfristige Ortsabwesenheit hierfür nicht aus (BAG 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - Rn. 10, AP ZPO § 315 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 72b Nr. 3; 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 - AP ZPO § 551 Nr. 51 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 2), selbst wenn das Abwarten auf die Beendigung der Ortsabwesenheit dazu führte, dass die Fünf-Monats-Frist des § 72b ArbGG nicht eingehalten werden kann (BAG 24. Juni 2009 - 7 ABN 12/09 - Rn. 7, NZA-RR 2009, 553, 554).

    Er hat für seine Entscheidung, von der Ausnahmeregelung des § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO Gebrauch zu machen, sowohl die zum Zeitpunkt der Unterschriftsreife bestehende Verhinderung zu überprüfen, als auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Prognose der weiter andauernden Verhinderung für mindestens eine weitere Woche zu erstellen; soweit sich der Senat in seiner Entscheidung vom 22. August 2007 (- 4 AZN 1225/06 - Rn. 10, aaO) insoweit für einen zweiwöchigen Zeitraum ausgesprochen hat, hält er daran aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit im Hinblick auf die oa.

  • BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19

    Verhinderung eines Mitglieds der Kammer oder des Senats an der Unterschrift der

    Es genügt die kurze Mitteilung des Hinderungsgrundes in allgemeiner Form (OVG Bautzen, Beschluss vom 29. März 1999 - A 4 S 202/98 [ECLI:DE:OVGSN:1999:0329.A4S202.98.0A] - juris Rn. 10; BAG, Beschluss vom 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - juris Rn. 7 m.w.N.; Clausing/Kimmel, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Januar 2020, § 117 Rn. 9).
  • BSG, 19.05.2021 - B 10 ÜG 12/20 B

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines

    Diese Voraussetzung ist jedenfalls dann erfüllt, wenn der Vermerk mit dem Wort "zugleich" beginnt und sich unter der Unterschrift des Vorsitzenden befindet (vgl BAG Beschluss vom 22.8.2007 - 4 AZN 1225/06 - juris RdNr 8; BGH Urteil vom 30.1.1984 - II ZR 159/83 - juris RdNr 7) .

    Er ist räumlich und in der Formatierung auf die Unterschrift des Vorsitzenden ausgerichtet und beginnt mit dem Wort "zugleich", womit unzweideutig klargestellt wird, dass der Vorsitzende mit seiner Unterschrift auch die Verantwortung für den Verhinderungsvermerk übernimmt (vgl auch BAG Beschluss vom 22.8.2007, aaO) .

  • OLG Frankfurt, 27.04.2023 - 26 Sch 14/22

    Anforderungen an einem Vermerk nach § 1054 Abs. 1 Satz 2 ZPO

    Insoweit gilt im Rahmen des § 1054 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht anderes als bei § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO (in diesem Sinne bereits Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts, BT-Drucksache 13/5274, S. 55: "Dass der Grund für die fehlende Unterschrift anzugeben ist, steht im Einklang mit der Regelung des § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO für das Verfahren vor den staatlichen Gerichten."): Ein Verhinderungsvermerk ist im Sinne des § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO formell ordnungsgemäß, wenn er die Tatsache der Verhinderung und deren Grund angibt, ohne dass dabei detaillierte Angaben erforderlich sind (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 22.08.2007 - 4 AZN 1225/06 -, NJOZ 2007, 5257, 5259; BGH, Urteil vom 21.01.2016 - I ZR 90/14 -, GRUR 2016, 860, 861; BVerwG, Beschluss vom 09.07.2008 - 6 PB 17/08 -, NJW 2008, 3450; Saenger, in: ders. (Hrsg.), ZPO, 9. Aufl. 2021, § 315, Rdnr. 6; zu § 117 Abs. 1 Satz 3 VwGO so auch BVerwG Beschluss vom 15.12.2020 - 3 B 34/19 -, NVwZ-RR 2022, 86, 87).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2023 - 26 Sch 14/22

    Unwirksamer Schiedsspruch - Anforderungen an einem Vermerk nach § 1054 Abs. 1 S.

    Insoweit gilt im Rahmen des § 1054 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht anderes als bei § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO (in diesem Sinne bereits Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schiedsverfahrensrechts, BT-Drucksache 13/5274, S. 55: "Dass der Grund für die fehlende Unterschrift anzugeben ist, steht im Einklang mit der Regelung des § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO für das Verfahren vor den staatlichen Gerichten."): Ein Verhinderungsvermerk ist im Sinne des § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO formell ordnungsgemäß, wenn er die Tatsache der Verhinderung und deren Grund angibt, ohne dass dabei detaillierte Angaben erforderlich sind (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 22.08.2007 - 4 AZN 1225/06 -, NJOZ 2007, 5257, 5259; BGH, Urteil vom 21.01.2016 - I ZR 90/14 -, GRUR 2016, 860, 861; BVerwG, Beschluss vom 09.07.2008 - 6 PB 17/08 -, NJW 2008, 3450; Saenger, in: ders. (Hrsg.), ZPO, 9. Aufl. 2021, § 315, Rdnr. 6; zu § 117 Abs. 1 Satz 3 VwGO so auch BVerwG Beschluss vom 15.12.2020 - 3 B 34/19 -, NVwZ-RR 2022, 86, 87).
  • BVerwG, 03.04.2008 - 6 PB 2.08

    Darlegungsanforderungen an die Divergenzrüge und die Grundsatzrüge i.S. der

    Andernfalls kann die Klärungsbedürftigkeit der vom Beschwerdeführer aufgeworfenen Rechtsfrage nicht beurteilt werden (vgl. BAG, Beschlüsse vom 14. April 2005 a.a.O. S. 204 und vom 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - juris Rn. 26).
  • LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 343/08

    Nichtigkeitsklage

    Es stellt einen Verhinderungsgrund rechtlicher Art dar, wenn der Richter nicht mehr im aktiven Richterdienst tätig ist, also aus dem Richterdienst entlassen oder in den Ruhestand versetzt worden ist, weil die Unterschrift unter einem Urteil als eine richterliche Amtshandlung nur von einer mit entsprechender öffentlicher Gewalt ausgestatteten Person vorgenommen werden darf (vgl. MüKo-Musilak, ZPO, 3. Aufl., § 315 Rn. 6 m. w. N.; GK-ArbGG-Vossen, § 69 Rn. 5 a; BAG, B. v. 22.08.2007, 4 AZN 1225/06, zit. n. Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht